Ich freue mich über Ihre Anfrage!
Meine Leistungen für Sie im Überblick
Verbessern Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und senken Sie langfristig Ihre Kosten!
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Der Fördermittelservice beinhaltet eine umfangreiche Aufklärung über die aktuellen Fördermöglichkeiten, außerdem begleite ich Sie durch das Antragsverfahren.
Ein Energieausweis wird in verschiedenen Situationen benötigt:
Der Energieausweis hilft dabei, die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent zu machen und potenziellen Käufern oder Mietern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Der ISFP bietet folgende Vorteile:
Im Rahmen der Baubegleitung überprüfe ich sorgfältig Ihre Angebote und Rechnungen.
Zudem erstelle ich die notwendigen Nachweise für den Erhalt von Fördermitteln und überwache die korrekte Umsetzung der Maßnahmen. Die Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln gehört selbstverständlich ebenfalls dazu.
Eine Gebäudethermografie identifiziert energetische Schwachstellen und Baumängel durch Wärmebilder. Im Zuge einer Schwachstellenanalyse untersuche ich die Ursachen dieser Energieverluste, wie Leckagen oder schlechte Dämmung. Beide Methoden helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und Heizkosten zu senken.
Durch eine raumweise Heizlastberechnung gemäß DIN 12831 kann Ihre Wärmepumpe optimal dimensioniert werden. Dies ist entscheidend, da eine zu klein dimensionierte Wärmepumpe das Gebäude nicht ausreichend beheizen kann, während eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe unnötig viel Energie verbraucht.
Mittels eines hydraulischen Abgleichs sorge ich dafür, dass die Heizungsanlage effizient arbeitet, indem ich sicherstelle, dass jeder Heizkörper im System die richtige Menge an Heizwasser erhält. Dies verhindert, dass einige Räume zu warm und andere zu kalt sind. Durch den Abgleich werden die Durchflussmengen und der Druck in den Heizkörpern optimiert, was zu einer gleichmäßigen Wärmeverteilung führt und den Energieverbrauch senkt. Dies kann auch Strömungsgeräusche reduzieren und die Lebensdauer der Heizungsanlage verlängern.
Für welche Bauprojekte muss ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellt werden?
Nach Paragraf 6 der Energieeinsparverordnung, muss für alle Neubau-Projekte ein Lüftungskonzept nach der DIN 1946-6 erstellt werden.
Im Sanierungs- oder Renovierungsfall von Altbauten müssen Sie dann ein Lüftungskonzept erstellen lassen, wenn bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mehr als ein Drittel sämtlicher Fenster ausgetauscht werden oder mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt wird.
Wichtig für Sie als Bauherr ist es, zu wissen, dass das Lüftungskonzept in Ihre Verantwortung fällt. Das heißt, dass Sie es grundsätzlich in Auftrag geben müssen.
Ein sommerlicher Wärmeschutz ist wichtig, um das Raumklima in Ihrer Immobilie während der heißen Sommermonate angenehm zu halten.
Hier sind die Hauptgründe, warum sommerlicher Wärmeschutz benötigt wird:
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